Tätigkeiten
/ Juristischer Bereich
Gutachterische Tätigkeit als Sachverständiger bei
Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Zivilprozess- (ZPO) oder der
Strafprozessordnung (StPO) im
Auftrag von Gerichten (Richter, Staatsanwälte) oder einzelner
Parteien bzw. Parteienvertreter:
-
Privatgutachten:
Erstellung von Gutachten über Mängel, Üblichkeit, Schadenhöhe,
Sanierungsmöglichkeiten, Wert (TCO, TBO, TVO, TEI) usw. sowie
Beratung und Gutachtenerstellung im Zusammenhang mit
freiberuflicher IT-Tätigkeit (Gewerbesteuerpflicht) und
Sachverständigentätigkeit für Finanzgerichte zum Thema
Freiberuflichkeit/gewerbliche Tätigkeit.
-
Schiedsgutachten,
Konfliktmanagement: Erstellung von Schiedsgutachten und
Mitwirkung bei Schiedsgerichten und Schlichtungsverfahren bzw.
in der Mediation.
-
Zivilstreitigkeiten: Alle
Themen aus dem Bereich der Systeme und Anwendungen der
Informationsverarbeitung.
-
Computerkriminalität im
engeren Sinne:
-
Ausspähen von Daten
-
Computerbetrug
-
Fälschung beweiserheblicher Daten
-
Täuschung im Rechtsverkehr bei der
Datenverarbeitung
-
Falschbeurkundung,
Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung
-
Datenveränderung
-
Computer-Sabotage
-
Computerkriminalität im
weiteren Sinne:
Alle anderen Straftaten, die mit Hilfe oder
Unterstützung von informationsverarbeitenden Systemen
vorgenommen werden, zum Beispiel:
-
Erpressung, Beleidigung
-
Besitz und Verbreitung
von kinderpornographischen Inhalten
-
Verbreitung
verfassungsfeindlicher Inhalte
-
Geheimnisverrat,
Betrug, Bilanzfälschung
-
Urheberrechtsverletzungen
-
usw.
Die hierfür erforderlichen Hardware-
und Softwarewerkzeuge der Computer-Forensik stehen mir zur
Verfügung:
-
Beweismittel, bei
denen durch eine Sichtung Daten verändert werden könnten, werden
durch Schreibschutzgeräte (Write Blocker) vor Veränderungen
geschützt. Durch dieses
Vorgehen wird sichergestellt, dass die gefundenen Tatsachen reproduzierbar sind, bis die Beweismittel durch einen „behördlichen
Beschluss“ nicht mehr im direkten Zugriff der Behörden sind.
-
Für die forensische
Auswertung wird hauptsächlich das forensische
Untersuchungsprogramm EnCase
der Firma Guidance Software, Inc. in Pasadena, Kalifornien, USA
verwendet. Es handelt sich hier um eine der weltweit führenden
Informationstechnologien für Computerermittlungen. Das Programm
ist von den Ermittlungsbehörden weltweit anerkannt und wird von
Ermittlungsbeamten ebenfalls verwendet.
Bei der Kriminalpolizeidirektion
1 München, Dezernat 12 habe ich mich wiederholt, jedoch erstmals am
2. März 2005 in Zusammenarbeit mit der Bürogemeinschaft des
Sachverständigenkollegen Thomas Hösl in München einer bundesweiten Sicherheitsprüfung, insbesondere
hinsichtlich forensischer Auswertungen, unterzogen.
|